Zum Start mit V6-Fibu ist es notwendig, die Anfangsbestände der Sach- und Personenkonten zu erfassen.

Wenn zudem das Anlagevermögen über V6-Fibu verwaltet werden soll, sind auch hier die Anfangsbestände zu erfassen.

Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein der benötigten Konten (siehe dazu Anlage von Sachkonten, Debitoren und Kreditoren). Zudem müssen im Mandanten-Setup die Vortragskonten festgelegt werden:

 

F10-1E10-WeitereEinstellungen

 

Nachdem eventuell fehlende Konten angelegt wurden, können die Eröffungsbilanz-Werte (EB-Werte)  erfasst werden:

EB-Sachkonten

EB-Debitoren

EB-Kreditoren

EB-Anlagevermögen