Seit dem 1. Juli 2021 ist das Gesetz in kraft getreten.
Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung ist die Weiterentwicklung des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop.
Es ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer die Ware an EU-Bürger liefert.
Es geht nur um Lieferungen von B2C. |
Wenn Sie das Verfahren anwenden möchten, melden Sie sich bitte Frühzeitig bei Stein Software.
Es ist keine Standard Funktion und muss daher mindestens einen Tag im voraus aktiviert werden.
EU Steuerschlüssel Einrichten Sie müssen nur die Länder Eingerichtet in die Ware versendet wird, im Zweifelsfall alle.
Fall Beispiel: Luxemburg |
Land |
F10 Verwaltung Basis, F3 Basisdatei, F1 Land
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Luxemburg --> Ändern
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Land Bearbeiten |
Währung = 1 |
gehen Sie dann in der Zeile "normaler Steuersatz" Klicken sie auf den Doppelpfeil
Normale Steuer ändern, F4 Erfassen, Datum und Steuersatz eintragen und Speichern. Das selbe machen Sie für die Reduzierte und Null Steuersätze.
Am Ende sollte es so aussehen: |
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Nachdem alle Ländern bearbeitet wurden, geben Sie dem Support von Stein Software eine Rückmeldung. Einmitarbeiter wird dann die Steuersätze in die TSE Steuer-Definition übertragen.
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Formular: Im Formular wird eine Zusätzlich Zeile Gedruckt wenn es sich um ein OSS-Verfahren handelt.
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Auftrag oder Rechnung Nach erfolgreicher Einrichtung, werden Sie im Auftrag oder Rechnung gefragt ob für diesen Kunden OSS angewendet werden soll oder nicht
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Wenn der Brutto-VK gleich bleiben soll, kann man das unter F10 Basis, F10 Setup --> Vorgänge (2/2) ändern. |