Der Umsatz mit Gebrauchtgegenständen kann im Wege der Differenzbesteuerung versteuert werden.
Erwirbt ein Unternehmer Gegenstände von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufer mit der Absicht, diese Gegenstände gewerblich weiter zu veräußern, so kann er anstelle der Regelbesteuerung lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis der Besteuerung zugrunde legen.
Die V6-Funktionen für die Verwaltung von Differenzbesteuerung bei Gebrauchtgeräten ist nicht Bestandteil der Standardinstallation. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Hotline von Stein Software. |
Für den Ankauf von Gebrauchware erfassen Sie einen Gebrauchtartikel (mit einer internen EAN und den Merkmalen Gebrauchtware und Einmalartikel)
Siehe hierzu das Kapitel: Gebrauchtware einkaufen
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Bei der Auswahl von Gebrauchtartikeln an der Kasse kann in der erweiterten Artikelsuche das Merkmal Gebrauchtware bei den Artikelarten verwendet werden:
Als Suchstandard sind immer alle Arten aktiviert. Bei der Suche nach Gebrauchtware entfernen Sie einfach den Haken bei Neuware und die Artikelsuche beschränkt sich auf Gebrauchtware.
Beim Verklauf von Gebrauchtgeräten ist die Auswahl eines Kunden zwingend notwendig.
Auf der Rechnung selbst erscheint der Hinweis:
"Gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung) kann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden."
Nach Verkauf wird der Artikel automatisch auf 'gelöscht' gestellt.
Storno von Gebrauchtware-Verkäufen Wird der Verkaufsbeleg storniert, ändert sich automatisch der Status des Artikels von 'gelöscht' auf 'Auslauf' und der Artikel kann erneut verkauft werden.
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