Steuerfreie Umsätze können auf vier verschiedene Arten zustande kommen:

 

Artikel werden nicht besteuert

Kunden werden nicht besteuert

Innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen werden nicht besteuert

Lieferungen nach §13b UStG müssen u.U. (Mobilfunk) steuerfrei erfolgen

 

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Das Umstellen auf steuerfrei kann Auswirkungen auf Rabatte haben.

 

 

 

Steuerfreie Umsätze bei Artikel

Es gibt zwei Möglichkeiten Artikel steuerfrei zu stellen:

 

Bedingung

Auswirkung in V6

Hinweise

Steuerschlüssel des Artikels hat das Merkmal "keine Steuer" (Register "Stammdaten")

 

Buchung erfolgt auf Erlöse 0%

Die Umsätze werden normal verbucht und gehen in die Spannenberechnung ein. Beispiel: Handykarten

Im Artikel-Stamm ist das Kontrollkästchen "nicht steuerbarer Umsatz" aktiviert (Register "Stammdaten")

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Nur bei aktiver Fibu vorhanden !

 

Fibu-Konto des Artikels darf keine Steuerart und keinen Steuerschlüssel enthalten (z.B: Transitkonto, durchlfd. Posten).

 

Die Umsätze werden auf eigenes Umsatzkonto gebucht und gehen nicht in die Spannenberechnung der Erlöse ein.

In diesen beiden Fällen ist für den steuerfreien Verkauf keine Kundenzuordnung erforderlich.

 

 

 

Steuerfreie Umsätze bei Kunden

Bestimmte Kunden können Waren steuerfrei erwerben:

Bedinung

Auswirkung in V6

Hinweise

NATO-Kunde:

Im Kunden-Stamm ist das  Kontrollkästchen "Steuerfreier Verkauf an NATO-Mitarbeiter" aktiviert (Register "Zusatzdaten")

Bei Auswahl des Kunden im Verkauf erscheint Abfrage: "Liegt der Nachweis für steuerfreien Kauf vor?"

Ja: Umstellung auf Netto-Rechnung und steuerfrei

Nein: regulärer steuerpflichtiger Verkauf

Bei Umstellung auf steuerfreien Verkauf erfolgt die Buchung auf das entsprechend hinterlegte Konto.

Drittland-Kunde:

Im Kunden-Stamm ist das Kontrollkästchen "Steuerfreier Verkauf (Lieferung in Drittland)" aktiviert (Register "Zusatzdaten") bzw. eine Zusatzanschrift ist vorhanden, bei der das Drittland-Kennzeichen aktiviert ist. Landeskennzeichen der Anschrift muss Nicht-EU sein.

Bei Auswahl des Kunden im Verkauf erscheint Abfrage: "Sind die buch- und belegmäßigen Voraussetzungen für steuerfreien Verkauf erfüllt?"

Ja: Umstellung auf Netto-Rechnung und steuerfrei

Nein: regulärer steuerpflichtiger Verkauf

Buch- und belegmäßige Voraussetzungen"  bedeutet i.d.R., dass die Ware bereits geliefert wurde und der Kunde Zollbelege vorlegen kann.

Wird die Ware erst ausgeführt, kann dem Kunden evtl. ein Ausfuhrbeleg mitgegeben werden. Der Kunde kann auch nachträglich Zollbelege einreichen. Dann kann die Steuer an der Kasse (Ausgabeartikel) oder per Überweisung erstattet werden. Wichtig: evtl. manuelle Umbuchung/Korrektur der Erlöse (steuerfrei/steuerpflichtig) in der Fibu  

 

Organschaft:

Im Kunden-Stamm ist das Kontrollkästchen

"Organschaft"

aktiviert (Register "Gewerbeinfos")

Bei Auswahl des Kunden im Verkauf erscheint die Meldung "Steuerfreier VK wegen Organschaft" und die Rechnung wird automatisch auf "Steuerfrei (F7)" und "Netto-Rechnung (F8)" umgestellt.

Wird meist für steuerfreien Warenverkehr innerhalb eines Konzerns benutzt (Konsolidierung auf oberster Ebene). Muss mit dem Finanzamt abgestimmt sein.

 

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Ist nicht Bestandteil des V6-Standardpakets, sondern muss vom Stein Software Support Team eingerichtet werden.

 

 

 

 

Steuerfreie Umsätze bei innergemeinschaftlichen Lieferungen/Leistungen

Basis für die Steuerfreiheit ist in diesem Fall das Liefer-LKZ (Landeskennzeichen) des Kunden und dessen UST-ID-Nummer. Das Land muss Mitglied der EU sein (Einstellung wird bei Land vorgenommen) und abweichend von der Landeseinstellung der rechnungsstellenden Filiale:

 

Bedingung

Auswirkung in V6

Hinweise

Steuerfreie innergem. Lieferungen:

Kunde hat im Kundenstamm ein EU-LKZ (Register "Anschrift") und eine UST-ID-Nummer (Register "Gewerbeinfos") bzw. sind beide Merkmale bei einer Zusatzanschrift hinterlegt.

Artikel gehören nicht zur Gruppe steuerfreie innergem. Leistungen.

Bei Auswahl des Kunden im Verkauf erscheint die Meldung "Steuerfreier VK an EU-Kunde mit UST-ID <Nummer>" und die Rechnung wird automatisch auf "Steuerfrei (F7)" und "Netto-Rechnung (F8)" umgestellt.

Buchung erfolgt auf für innergemeinschaftliche Lieferungen hinterlegtes Konto des FIBU Mandanten Setup

Steuerfreie innergem. Leistungen:

Kunde hat im Kundenstamm ein EU-LKZ (Register "Anschrift") und eine UST-ID-Nummer (Register "Gewerbeinfos") bzw. sind beide Merkmale bei einer Zusatzanschrift hinterlegt.

Bei  der Warengruppe ist das Kontrollkästchen "Reverse Charge" aktiviert (Register "Fibu")

Bei Auswahl des Kunden im Verkauf erscheint die Meldung "Steuerfreier VK an EU-Kunde mit UST-ID <Nummer>" und die Rechnung wird automatisch auf "Steuerfrei (F7)" und "Netto-Rechnung (F8)" umgestellt.

Buchung erfolgt auf für innergemeinschaftliche Leistungen hinterlegtes Konto des FIBU Mandanten Setup

 

 

Steuerfreie Umsätze im Rahmen von Mobilfunk nach §13b UStG

Seit 1. Juli 2011 gilt für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen im Wert von min. 5.000€ netto das Verfahren der so genannten Steuerschuldumkehr. Dies bedeutet, dass der Lieferant anders als bislang nicht mehr offen mit Umsatzsteuer abrechnet und der Rechnungsempfänger hieraus die Vorsteuer zieht. Für Lieferungen, die seit 1. Juli 2011 getätigt werden, geht vielmehr die Steuerschuld auf den Abnehmer über. Es wird ohne Steuer abgerechnet. Der Abnehmer muss den Bezug der Ware bei sich versteuern. Sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die Steuer jedoch sofort auch wieder als Vorsteuer geltend machen. Sollten Sie Bedarf an der Umsetzung dieser Regelung in Ihrem V6 haben, wenden Sie sich bitte an den Support von Stein Software.

 

 

Rabatte

Bei Rabatten auf Positionsebene gilt zu beachten, dass sich die Änderung zu Steuerfrei auf absolute Rabatte auswirkt (Beispiel mit Umsatzsteuer 19%):

Preis

Rabatt

Preis steuerfrei

Rabatt steuerfrei

100 €

10 €

81 €

8,10 €

 

Mit dem Kunden wurde vereinbart, dass er 10% Rabatt erhält, also 10 € bei einem Preis von 100 €. Wird dann auf steuerfrei umgestellt, beträgt

der Rabatt nach Rausrechnen der Steuer nun 8,10 € (aber wieder 10%). Dies gilt es dem Kunden klar zu machen, falls der auf den Nachlass der vermeintlich vereinbarten 10 € besteht.